Brandmauer adé – rote Linien statt politischer Symbolik
Die Debatte über die sogenannte Brandmauer zur AfD beschäftigt die Union erneut. Doch ist die Frage, ob die Brandmauer bestehen bleibt oder fällt, überhaupt die entscheidende? Unser Generalsekretär Dr. Jürgen Rausch plädiert dafür, politische Symbolik durch verbindliche rote Linien zu ersetzen. Sein Ausgangspunkt ist das Grundsatzprogramm der CDU: Es soll nicht nur der politischen Selbstverständigung dienen, sondern konkrete Orientierung für parlamentarische Entscheidungen, institutionelle Grenzen und die innerparteiliche Debatte bieten.

Die Brandmauer steht wieder zur Debatte. Manfred Weber hat mit seiner Forderung, die bisherige Abgrenzungspraxis gegenüber der AfD zu überdenken, eine Diskussion ausgelöst, die innerhalb der Union längst geführt wird, ohne bislang zu einer überzeugenden Klärung gelangt zu sein. Dabei ist Webers Anliegen keineswegs mit einer Forderung nach politischer Zusammenarbeit oder gar einer Koalition mit der AfD gleichzusetzen. Ihm geht es zunächst um die Frage, weshalb die Union auf eigene parlamentarische Initiativen verzichten sollte, nur weil diese möglicherweise Zustimmung von einer Partei erfahren, mit der sie keine Zusammenarbeit anstrebt. Das Problem ist nicht neu. Neu ist allenfalls die Deutlichkeit, mit der Weber eine bisherige politische Sprachregelung infrage stellt. Doch gerade darin liegt die Gefahr, dass sich die öffentliche Auseinandersetzung erneut auf die vermeintliche Alternative zwischen dem Fortbestand und dem Fall der Brandmauer verengt. Die eigentlich notwendige Verständigung über die politischen Grundsätze der CDU bleibt dabei weitgehend aus.
1. Von der Brandmauer zu verbindlichen roten Linien
Der Begriff der Brandmauer war von Beginn an eine politisch wirksame, in seiner praktischen Bedeutung jedoch unpräzise Metapher. Er vermittelt den Eindruck einer undurchlässigen Trennung, die sich unter den Bedingungen parlamentarischer Demokratie kaum widerspruchsfrei aufrechterhalten lässt. Schließlich gehört es zum Wesen parlamentarischer Entscheidungsverfahren, dass Mehrheiten nicht allein durch die Absichten der Antragsteller, sondern durch das Abstimmungsverhalten aller gewählten Abgeordneten zustande kommen. Eine von der CDU initiierte Entscheidung verliert nicht deshalb ihre politische Legitimität, weil ihr auch Abgeordnete der AfD zustimmen. Daraus folgt allerdings ebenso wenig, dass eine solche Zustimmung bereits eine politische Zusammenarbeit rechtfertigen würde. Zwischen einer parlamentarischen Sachmehrheit und einer verabredeten politischen Kooperation besteht ein fundamentaler Unterschied. Christian Stecker (2026) problematisiert in diesem Zusammenhang die demokratietheoretischen Konsequenzen einer hermetischen Brandmauer. Eine parlamentarische Praxis, die jede fallbezogene Mehrheitsbildung unter Beteiligung der AfD ausschließt, könne die politische Unterscheidbarkeit der etablierten Parteien beeinträchtigen und insbesondere die Union in programmatisch widersprüchliche Mehrheitskonstellationen zwingen. Seine Argumentation richtet sich dabei ausdrücklich gegen einen vollständigen Ausschluss aus der parlamentarischen Mehrheitsbildung, ohne daraus die Notwendigkeit einer gemeinsamen Regierungsverantwortung abzuleiten.
Die fortgesetzte Diskussion über die Brandmauer erscheint vor diesem Hintergrund wenig ergiebig. Sie bindet politische Aufmerksamkeit, ohne die dahinterliegenden Fragen hinreichend zu klären. Für die CDU wäre es folgerichtiger, verbindliche rote Linien zu definieren und dabei zwischen institutionellen und programmatischen Grenzen zu unterscheiden. Institutionell wäre festzulegen, welche Formen der Zusammenarbeit ausgeschlossen bleiben: etwa gemeinsame Regierungsverantwortung, verbindliche parlamentarische Absprachen oder die organisierte Unterstützung bei der Besetzung politischer Ämter. Programmatisch müsste sich die Grenzziehung aus den politischen Grundsätzen der CDU selbst ergeben. Sie beträfe damit nicht ausschließlich das Verhältnis zur AfD, sondern grundsätzlich die Vereinbarkeit politischer Entscheidungen mit dem christlichen Menschenbild, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der Rechtsstaatlichkeit und der europäischen Orientierung der Union. Auf diese Weise ließe sich politische Eigenständigkeit behaupten, ohne parlamentarische Entscheidungsprozesse von vornherein durch das Abstimmungsverhalten anderer Parteien bestimmen zu lassen. Eine solche Grenzziehung müsste sich allerdings an überprüfbaren Kriterien orientieren. Institutionell wären Koalitionen, vereinbarte parlamentarische Tolerierungsmodelle, verbindliche Abstimmungsabsprachen und gemeinsam organisierte politische Kampagnen mit der AfD auszuschließen. Die bloße Zustimmung zu einem eigenständig eingebrachten Antrag der CDU wäre davon ausdrücklich zu unterscheiden. Programmatisch ergäben sich die Grenzen aus dem Grundsatzprogramm selbst: aus der unantastbaren Menschenwürde, dem Gleichheitsgrundsatz, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der Unabhängigkeit der Justiz und der Ablehnung völkisch-exklusiver Gesellschaftsvorstellungen. Ihre Missachtung müsste anhand konkreter Äußerungen, Anträge oder politischer Entscheidungen festgestellt werden. Für institutionelle Grenzüberschreitungen wären dokumentierte Absprachen oder vergleichbar belastbare Nachweise erforderlich. Festgestellte Verstöße müssten nach einheitlichen Regeln überprüft und unter Beachtung der parteirechtlichen Voraussetzungen konsequent geahndet werden. Damit erhielte die politische Abgrenzung eine nachvollziehbare Grundlage, ohne eigenständige parlamentarische Entscheidungen von der Zustimmung oder Ablehnung der AfD abhängig zu machen.
2. Das Grundsatzprogramm als Maßstab politischer Glaubwürdigkeit
Damit rückt ein Dokument in den Mittelpunkt, das in der gegenwärtigen Auseinandersetzung bemerkenswert wenig Beachtung findet: das Grundsatzprogramm der CDU. Erst im Mai 2024 hat die Partei nach einem mehrjährigen Beratungsprozess ihr neues Programm verabschiedet. Unter dem Leitgedanken In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen beschreibt sie darin ihr politisches Selbstverständnis und die Grundlagen christdemokratischer Politik. Das Programm verbindet christlich-soziale, liberale und konservative Traditionen und bekennt sich ausdrücklich zur Würde des Menschen, zur freiheitlichen Demokratie, zur sozialen Marktwirtschaft und zur europäischen Einigung (CDU Deutschlands, 2024). Es enthält damit bereits wesentliche Voraussetzungen für jene programmatische Grenzziehung, die in der aktuellen Debatte erst wieder eingefordert werden müsste. Anstatt eine weitere Grundsatzdiskussion über das Verhältnis zur AfD zu führen, könnte die CDU zunächst prüfen, welche politischen Konsequenzen sich aus ihren bereits beschlossenen Grundsätzen ergeben. Das wäre keineswegs eine bloß theoretische Übung. Die Orientierung an einem gemeinsamen Programm ermöglicht es einer Volkspartei, unterschiedliche politische Strömungen zusammenzuführen, ohne ihre inhaltliche Unterscheidbarkeit aufzugeben. Allerdings stellt sich dabei eine Frage, die über die gegenwärtige Kontroverse hinausreicht: Welche Bedeutung besitzt das Grundsatzprogramm tatsächlich für die politische Arbeit innerhalb der CDU? Seine Entstehung wurde durch regionale Konferenzen und einen mehrjährigen Beteiligungsprozess begleitet. Mit der Verabschiedung auf dem Bundesparteitag war die programmatische Arbeit jedoch nicht zwangsläufig auch in den Kreis- und Ortsverbänden abgeschlossen. Ob und in welchem Umfang anschließend eine systematische Vermittlung und kontinuierliche Auseinandersetzung mit den beschlossenen Grundsätzen stattgefunden hat, ist öffentlich nicht ausreichend dokumentiert. Gerade darin könnte ein Defizit liegen. Denn zwischen der Beteiligung an der Erarbeitung eines Grundsatzprogramms und seiner dauerhaften Verankerung in der politischen Alltagspraxis besteht ein erheblicher Unterschied. Parteiprogramme entfalten ihre orientierende Wirkung nicht allein durch Beschlussfassung und Veröffentlichung. Sie müssen auch dort Gegenstand politischer Verständigung bleiben, wo Mitglieder die Partei vertreten, Entscheidungen vermitteln und sich mit den Erwartungen der Bevölkerung auseinandersetzen. Das betrifft insbesondere die Kreis- und Ortsverbände. Dort begegnet die CDU jenen gesellschaftlichen Entwicklungen unmittelbar, die sich in bundespolitischen Diskussionen häufig nur noch in Umfrageergebnissen und parteistrategischen Analysen widerspiegeln. Mitglieder müssen erklären können, weshalb ihre Partei bestimmte politische Positionen vertritt, welche Grundsätze dabei maßgeblich sind und warum sie Formen der Zusammenarbeit mit anderen politischen Kräften ausschließt. Wer dabei im Wesentlichen auf aktuelle Sprachregelungen oder die öffentliche Positionierung einzelner Spitzenpolitiker angewiesen bleibt, verfügt nur über eine begrenzte programmatische Orientierung. Die politische Bildungsarbeit innerhalb der Partei müsste deshalb über die Vermittlung aktueller Beschlüsse hinaus-gehen. Das Grundsatzprogramm wäre regelmäßig zum Gegenstand der Auseinandersetzung mit konkreten politischen Fragestellungen zu machen, nicht um innerparteiliche Meinungsverschiedenheiten zu unterbinden, sondern um sie auf einer gemeinsamen Grundlage austragen zu können. Gerade eine Volkspartei, die unterschiedliche gesellschaftliche Milieus und politische Überzeugungen integriert, ist auf solche Verständigungsprozesse angewiesen. Eine stärkere programmatische Orientierung könnte zugleich die politische Kommunikation gegenüber den Wählerinnen und Wählern verändern. Gegenwärtig wird die Positionierung der CDU gegenüber der AfD häufig über die Frage definiert, welche Formen politischer Nähe sie zulässt oder verweigert. Damit erhält ausgerechnet der politische Wettbewerber eine erhebliche Bedeutung für die Darstellung des eigenen politischen Selbstverständnisses. Die Union gerät in die Lage, ihre Entscheidungen fortwährend gegenüber einer Partei rechtfertigen zu müssen, von der sie sich abgrenzen will. Eine konsequentere Rückbindung an das Grundsatzprogramm würde demgegenüber ermöglichen, politische Positionen aus den eigenen Überzeugungen heraus zu begründen. Damit wären weder die Konkurrenz zur AfD noch die Konflikte innerhalb der Union beseitigt. Wohl aber könnte deutlicher werden, worin sich christdemokratische Politik jenseits aktueller Abgrenzungsdebatten begründet.
Auch Ursula Münch (2026) betrachtet die Frage einer Öffnung gegenüber der AfD aus der Perspektive der programmatischen Identität und der Zukunftsfähigkeit des parteilich organisierten Konservatismus. Sie warnt davor, dass eine institutionelle Annäherung an die AfD die CDU in ihrem Bestand als breit integrierende politische Kraft gefährden könnte. Zugleich stellt sie fest, dass die bisherige Brandmauer ihr Ziel einer Zurückdrängung der AfD nicht erreicht habe. Ihre Analyse macht deutlich, weshalb aus der begrenzten Wirkung der bisherigen Abgrenzungspolitik nicht ohne Weiteres die Zweckmäßigkeit einer engeren Zusammenarbeit abgeleitet werden kann. Während Stecker (2026) insbesondere die problematischen Folgen einer umfassenden parlamentarischen Abschottung hervorhebt, verweist Münch auf die Risiken einer politischen Normalisierung der AfD. Beide Perspektiven verdeutlichen, dass eine tragfähige Positionsbestimmung zwischen der Handlungsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten und den programmatischen Grundlagen demokratischer Parteien unterscheiden muss. Die Auseinandersetzung um die Brandmauer berührt somit eine Frage, die für die CDU grundsätzlicher ist als die taktische Organisation parlamentarischer Mehrheiten. Es geht um das Verhältnis zwischen programmatischem Anspruch und politischer Praxis und damit auch um die Verantwortung der Parteiführung gegenüber ihren Mitgliedern. Wenn das Grundsatzprogramm mehr sein soll als ein Dokument parteipolitischer Selbstverständigung, muss es im politischen Alltag erkennbar werden. Seine Grundsätze müssen Entscheidungen nachvollziehbar begründen, innerhalb der Partei diskutiert und bei politischen Grenzüberschreitungen verbindlich eingefordert werden können. Dafür braucht es weder eine neue politische Metapher noch eine weitere symbolische Selbstvergewisserung. Erforderlich wäre eine Verständigung darüber, welche institutionellen und programmatischen Grenzen für die CDU gelten und wie ihre Einhaltung gewährleistet wird. Manfred Webers Vorstoß bietet insofern die Gelegenheit, eine überfällige Diskussion an anderer Stelle fortzusetzen. Statt die politische Auseinandersetzung erneut auf die Frage zu verengen, ob die Brandmauer bestehen bleibt oder fällt, könnte die CDU ihr Grundsatzprogramm zum Ausgangspunkt einer verbindlichen Klärung ihres politischen Selbstverständnisses machen. Dazu gehört auch, die programmatische Arbeit in den Kreis- und Ortsverbänden stärker zu verankern und den Mitgliedern jene Orientierung zu ermöglichen, die sie für eine eigenständige politische Auseinandersetzung benötigen. Die Glaubwürdigkeit der CDU entscheidet sich schließlich nicht an der rhetorischen Verteidigung einer Brandmauer, sondern daran, ob sie ihre eigenen Grundsätze kennt, aus ihnen nachvollziehbare politische Grenzen ableitet und deren Einhaltung auch gegenüber den eigenen Reihen durchsetzt.